Читать книгу Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - Andrea Wechsler - Страница 61
Abb. 9: Variationsmöglichkeiten nach § 31
ОглавлениеFalls nichts anderes vereinbart, fällt das vom Urheber dem Lizenznehmer eingeräumte Nutzungsrecht mit der Beendigung des Nutzungsvertrages ipso iure an den Urheber zurück; einer rechtsgeschäftlichen Rückübertragung bedarf es also nicht.