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Menschenbildvorstellungen im Kontext inklusiver Pädagogik

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Bevor damit begonnen werden kann, über ein Menschenbild zu sprechen, welches für die Entwicklung einer inklusiven Pädagogik bedeutsam sein kann, soll noch einmal an die grundlegenden Eigenschaften von Menschenbildern erinnert werden. Standop (2017) widmet sich in ihren Arbeiten Menschenbildvorstellungen in der Schule und beschreibt diese als die Gesamtheit aller Annahmen und Überzeugungen darüber, was der Mensch von Natur aus ist, wie der Mensch in seinem sozialen und materiellen Umfeld lebt und welche Werte und Ziele das Leben eines Menschen haben sollte. Menschenbilder sind demzufolge in bestimmte individuell gültige Lehren eingebunden (vgl. Standop et al. 2017). Damit geht auch sie davon aus, dass Menschenbilder von unterschiedlichen Disziplinen im gesellschaftlichen Kontext transportiert werden und die Entstehung solcher Menschenbilder unmittelbar durch unterschiedliche soziohistorische Rahmenbedingungen mitbeeinflusst werden.

Um über Menschenbilder im Kontext inklusiver Pädagogik zu sprechen, scheint es demnach unabdingbar, die derzeitige gesellschaftliche Grundausrichtung zu umreißen. Dies kann angesichts der Vielfalt an gesellschaftlichen Strömungen und ihrem stetigen Wandel in der Komplexität an dieser Stelle nicht hinreichend erfolgen. Zu betonen ist jedoch, dass die Ambivalenzen, die sich in der Menschenbilddarstellung des Grundgesetzes zeigen40, sich auch in der Gesellschaft widerspiegeln.

Wilhelm (2017) setzt sich intensiv mit der Relevanz von Menschenbildern in Schule und Unterricht vor dem Hintergrund der Inklusion auseinander. In ihren Darstellungen eines inklusiven Menschenbildes, welches ein ganzheitliches und integrales Menschenbild darstellt, wird jeder Mensch unabhängig von seinen Leistungen als vollwertig betrachtet und ist gleichzeitig dazu verpflichtet, jeden anderen als gleichberechtigt anzuerkennen (vgl. Wilhelm 2017). Wertschätzung, Anerkennung und Achtsamkeit hält sie für bedeutende Begriffe in einem inklusiven Menschenbild. Sie betont besonders die Dialoghaftigkeit des Menschen, der auf Kooperation und Kommunikation angewiesen ist und sich nur in diesem Dialog mit seiner Umwelt zu sich selbst entwickelt. Dieser Argumentation folgend, hat jeder Mensch das Recht auf Teilhabe und Nichtaussonderung (vgl. ebd.). Wilhelm weist zwar darauf hin, dass verschiedene Rechtsgrundlagen (UN-BRK, Kinderrechte, Rechte für Menschen mit Behinderung) diese Rechte auch und in besonderem Maße für Menschen mit zugeschriebener Behinderung einfordern und damit eine Wertgrundlage beinhalten, welche ein inklusives Menschenbild unterstützen. Gleichzeitig macht sie aber auch deutlich, dass es sich bei diesen Wertvorstellungen um eine gesellschaftliche Normvorstellung und eben nicht um die Werthaltung der gesellschaftlichen Subjekte handelt, die durch eine Vielzahl an unterschiedlichen gesellschaftlichen Normvorstellungen geprägt sind (vgl. ebd.).

Wenn die pädagogische Praxis dazu beitragen will, die gesellschaftliche Grundausrichtung im Sinne einer Zuwendung/Akzeptanz von Inklusion zu verändern, so muss sie sich in einem ersten Schritt mit den Menschenbildern ihrer Akteurinnen* auseinandersetzen, weil pädagogisches Handeln sich immer an den subjektiven Theorien von Menschenbildern orientiert (vgl. Wilhelm 2017). An dieser Stelle möchten wir auf eine Aussage des Bildungs- und Inklusionsreferenten Tom Hoffmann41 verweisen, der folgendes Verständnis eines »Inklusiven Menschenbildes« formuliert:

»Wie müssen Menschen sein, damit Inklusion gelingen kann? […] Wir müssen von Anfang an lernen, dass wir alle verschieden sind. Damit können die Menschen lernen, mit anderen Menschen ohne jegliche Diskriminierung klarzukommen. […] Wir müssen auch mal langsam akzeptieren, dass unsere Gesellschaft immer vielfältiger wird, also sollten wir langsam auch damit aufhören, Menschen in Gruppen aufzuteilen. Wenn wir das berücksichtigen, dann kann ich von einem inklusiven Menschenbild sprechen«42.

Eine Disziplin, welche die Vorstellungen vom Menschen und insbesondere von Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren zum Teil entscheidend mitgeprägt hat, ist die Biomedizin. Denn Bauer (2017) zufolge boomen die Themen Bioethik und Biopolitik und sind regelmäßig in den Medien wie Fernsehen, Hörfunk und Zeitung vertreten. Im folgenden Abschnitt sollen deshalb Entwicklungen in der Bioethik und ihre Bedeutung für die Pädagogik im Kontext zugewiesener geistiger Behinderung beleuchtet werden (vgl. Bauer 2017).

Pädagogik bei zugeschriebener geistiger Behinderung

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