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d) Konkretisierung über die Adressaten von Criminal Compliance

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Eine weitere Konkretisierung von Criminal Compliance lässt sich über eine nähere Bestimmung ihrer Adressaten erreichen.[113] So richten Compliance-Maßnahmen sich zunächst unmittelbar an die Unternehmensmitarbeiter, wenn es darum geht, schon die Verwirklichung eines Straftatbestandes (bzw. die Entstehung eines Anfangsverdachtes) zu vermeiden. Compliance adressiert aber auch den Staat, insbesondere die Strafverfolgungsbehörden, die ex ante oder ex post eingerichtete Compliance-Systeme anerkennen und bei der Sanktionierung positiv berücksichtigen sollen. Weiterer Adressat ist die unternehmensexterne Öffentlichkeit, der auch durch strafrechtliche Compliance das Unternehmen als „good corporate citizen“ präsentiert werden soll, um über Reputationsgewinne letztlich den Unternehmenswert zu steigern.[114]

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

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