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1. Verfassungsrechtliche Fragen

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Ebensowenig wie zivilrechtliche Erkenntnisse bei der strafrechtlichen Compliance-Diskussion unberücksichtigt bleiben können, dürfen freilich die verfassungsrechtlichen Implikationen des strafrechtlichen Compliance-Phänomens außer Acht gelassen werden. Dass hierzu bislang noch kaum grundlegende Literatur existiert, mag auch dem Umstand geschuldet sein, dass zwar etwa Regulierungsfragen naturgemäß im Öffentlichen Recht diskutiert werden, daraus aber jedenfalls bislang noch keine allgemeine öffentlich-rechtliche Compliance-Diskussion entstanden ist. Insbesondere im Strafverfahrensrecht sind freilich verfassungsrechtliche Fragen ubiquitär. Im Compliance-Kontext manifestiert sich dies beispielsweise im Rahmen der Problemkreise „interne Ermittlungen“, der Frage einer bestehenden Aussagepflicht bei sog. „Interviews“, dem Arbeitnehmerschutz z.B. bei der Kontrolle von E-Mails und der Beschlagnahmefähigkeit etwa von Interviewprotokollen (s. noch Rn. 57 ff.).[186]

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