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4. Die Bedeutung einer originären Unternehmensstrafbarkeit

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Interessant ist auch die Frage, in welchem Zusammenhang der Problemkreis der Unternehmensstrafbarkeit und Criminal Compliance stehen.[155] Dabei lässt sich zum einen an eine diesbezügliche Erweiterung des Begriffsverständnisses von Criminal Compliance denken.[156] Zum anderen steht umgekehrt die Bedeutung von Criminal Compliance für die Vermeidung originär strafrechtlicher Unternehmenssanktionen in Rede. Insoweit ist die immense Bedeutung von Criminal Compliance auch und gerade für die Vermeidung von Kollektivsanktionen recht eindeutig. Wie etwa die Diskussion in Österreich deutlich macht, geraten dabei die konkreten Voraussetzungen (resp.: deren Vermeidung) der Verbandsverantwortlichkeit in den Fokus, in Österreich also etwa die Frage nach einem Organisationsverschulden i.S.d. § 3 Abs. 3 Nr. 2 VbVG.[157] Einerseits scheint die Bedeutung von Criminal Compliance in solchen Ländern, in denen – anders als derzeit (noch) in Deutschland – eine originäre strafrechtliche Verbandsverantwortlichkeit bereits existiert, also eher noch größer zu sein. Andererseits nimmt die strafrechtliche Compliance-Diskussion in Deutschland dementsprechend verstärkt die existenten Regelungen des OWiG in Bezug.

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