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3. Strafrechtliche Individualverantwortlichkeit

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Eine der wichtigsten Aufgaben erfolgreicher Criminal Compliance stellt die Vermeidung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmensangehörigen dar (vgl. dazu Rn. 7, 35). Im Fokus der strafrechtlichen Compliance-Beratung muss daher die Rechtsprechung, insbesondere des BGH, stehen. In der Sache geht es dabei um Zurechnungsfragen: Da es im Unternehmenskontext häufig um die Nichteinhaltung von Standards gehen wird, wird im Mittelpunkt der Compliance-Beratung sicherlich die Verantwortlichkeit wegen der Verwirklichung eines unechten Unterlassungsdelikts stehen. Die Kenntnis der Unterlassungsdogmatik und der Anwendung dieser Grundsätze durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist daher unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Compliance-Beratung (ausführlich dazu unten Rn. 73 ff.).

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

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