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3. Bußgeldvorschriften des § 60 Abs. 2 LFGB

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§ 60 Abs. 2 LFGB nimmt Bezug auf die Ge- und Verbote des nationalen Lebensmittelrechts und schützt neben der menschlichen Gesundheit und der zutreffenden Information des Verbrauchers eine Reihe weiterer Rechtsgüter. Die Einzelnen Bußgeldvorschriften werden hier nach Rechtsgütern geordnet dargestellt.

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

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