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V.Fahrlässige Tötung, § 222 1.Geschütztes Rechtsgut und Systematik

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132§ 222 ist der klassische Typ des Fahrlässigkeitsdelikts. Die klausurrelevanten Probleme gehören fast vollständig in den Allgemeinen Teil262. Hinsichtlich der systematischen Stellung innerhalb der Tötungsdelikte und des geschützten Rechtsguts kann auf die Ausführungen bei § 212 verwiesen werden263. Im Folgenden soll noch einmal auf einige zentrale Fragen hingewiesen werden.

133 Prüfungsschema

1. Tatbestand

a) Handlung (Tun oder Unterlassen): Töten

b) Erfolg: Tod eines anderen Menschen

c) Kausalität

d) Sorgfaltspflichtverletzung

e) Objektive Zurechnung, insb.

aa) Pflichtwidrigkeitszusammenhang und Schutzzweck der Norm

bb) Objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges

cc) Objektive Vermeidbarkeit des Erfolges

2. Rechtswidrigkeit

3. Schuld, speziell beim Fahrlässigkeitsdelikt

a) Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

b) Subjektive Vorhersehbarkeit des Erfolges

c) Subjektive Vermeidbarkeit des Erfolges

Strafrecht Besonderer Teil

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