Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil - Bernd Heinrich - Страница 44

3.Versuchsstrafbarkeit

Оглавление

225Handelt der Täter mit Vorsatz hinsichtlich der schweren Folge, tritt diese jedoch nicht ein, so kommt eine versuchte Erfolgsqualifikation in Betracht466. Bei § 226 Abs. 1 liegt diese jedoch nur vor, wenn der Täter mit dolus eventualis handelt; bei § 226 Abs. 2 ist auch insoweit Wissentlichkeit oder Absichtlichkeit erforderlich. Auch ist nach h. M. ein erfolgsqualifizierter Versuch möglich, wenn die schwere Folge beim Versuch des Grunddelikts eintritt467.

Strafrecht Besonderer Teil

Подняться наверх