Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil - Bernd Heinrich - Страница 54

VI.Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 1.Geschütztes Rechtsgut und Systematik

Оглавление

249§ 231 ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das seinen Strafgrund darin findet, dass eine Schlägerei zwischen mehreren Personen bzw. ein von mehreren verübter Angriff oftmals zu schwerwiegenden Folgen führt513. Es ist gegenüber § 223 ein delictum sui generis, das in Tateinheit zu Körperverletzungs- und Tötungsdelikten stehen kann514.

250 Prüfungsschema

1. Tatbestand

a) Objektiver Tatbestand

aa) Schlägerei oder von mehreren verübter Angriff

bb) Beteiligung

b) Subjektiver Tatbestand

2. Objektive Bedingung der Strafbarkeit

a) Eintritt des Todes oder einer schweren Folge i. S. d. § 226 Abs. 1

b) Durch die Schlägerei oder den von mehreren verübten Angriff

3. Rechtswidrigkeit

4. Schuld

Strafrecht Besonderer Teil

Подняться наверх