Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil - Bernd Heinrich - Страница 56
3.Subjektiver Tatbestand
Оглавление256Ausreichend ist Vorsatz hinsichtlich der Beteiligung an der Schlägerei bzw. dem Angriff. Auf den Eintritt der schweren Folge als objektive Bedingung der Strafbarkeit muss sich dieser jedoch nicht beziehen.