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4.Konkurrenzen

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226§ 223 wird von § 226 im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt. Dagegen kann § 224 angesichts des gegenüber § 226 abweichenden Unrechtsgehalts in Tateinheit stehen; so wird etwa eine erhebliche dauerhafte Entstellung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3) nicht regelmäßig durch eine das Leben (abstrakt) gefährdende Handlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5) bewirkt.

Einführende Aufsätze:

Hardtung, Die Körperverletzungsdelikte, JuS 2008, 1060 (Erläuterungen zur schweren Körperverletzung mit kurzen Fällen).

Übungsfälle:

Krahl, Streit um einen Parkplatz, JuS 2003, 1187 (versuchte schwere Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft); Reschke, Gefährliche Patientenversuche, JuS 2011, 50 (die Wichtigkeit eines Gliedes gem. § 226 I Nr. 2 StGB).

Rechtsprechung:

BGHSt 24, 315 – Schneidezähne (keine dauernde Entstellung bei Prothese); BGHSt 28, 100 – Niere (inneres Organ als wichtiges Glied); BGHSt 51, 252 – Finger (wichtiges Glied); BGHSt 62, 36 – Finger (dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit nach verweigerter Behandlung).

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