Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil - Bernd Heinrich - Страница 40

II.Gefährliche Körperverletzung, § 224 1.Geschütztes Rechtsgut und Systematik

Оглавление

191§ 224 enthält Qualifikationstatbestände zu § 223, die an eine gefährliche Begehungsweise der Körperverletzung anknüpfen und ebenfalls die körperliche Unversehrtheit schützen. In den Fällen des § 224 bedarf es keines Strafantrags.

192 Klausurtipp

§§ 223, 224 können regelmäßig „gemeinsam“ geprüft werden. Bei kompliziert gelagerten Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsfragen hinsichtlich des Grundtatbestandes des § 223 kann es im Einzelfall aber sinnvoll sein, zunächst den Grundtatbestand des § 223 vollständig zu prüfen. Nicht integriert werden sollten in diese Prüfung die weiteren Strafschärfungen, zumal §§ 226 Abs. 1, 227 als Erfolgsqualifikationen anderen Aufbaugrundsätzen folgen.

Prüfungsschema: Kombinierte Prüfung von § 223 und § 224

1. Tatbestand

a) Objektiver Tatbestand

aa) Grundtatbestand des § 223

bb) Begehung der Körperverletzung

(1) Nr. 1: durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen

(2) Nr. 2: mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs

(3) Nr. 3: mittels eines hinterlistigen Überfalls

(4) Nr. 4: mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich

(5) Nr. 5: mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

b) Subjektiver Tatbestand

aa) Vorsatz bzgl. der objektiven Merkmale des Grundtatbestandes des § 223

bb) Vorsatz bzgl. der objektiven Merkmale des § 224

2. Rechtswidrigkeit

3. Schuld

Strafrecht Besonderer Teil

Подняться наверх