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5.Versuchsstrafbarkeit
Оглавление182Der Versuch der Körperverletzung ist gem. § 223 Abs. 2 strafbar. Zu denken ist an Fälle, in denen der Täter versucht, das Opfer zu schlagen oder dieses mit einer Waffe zu verletzen, es jedoch verfehlt.
Hinweis
Bedeutung kann die versuchte Körperverletzung für die Frage erlangen, ob § 227 in Form des sog. erfolgsqualifizierten Versuchs (Eintritt des Todes bei nur versuchtem Grundtatbestand) verwirklicht sein kann371.