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2. Aufbau der Konvention
ОглавлениеIn der Konvention sind in den ersten 18 Artikeln alle geschützten Rechte und Freiheiten sowie auch besondere Einschränkungsmöglichkeiten festgelegt. Im zweiten Abschnitt werden Zusammensetzung und Funktionsweise des EGMR sowie die einzelnen Verfahren, insbesondere das Individualbeschwerdeverfahren, beschrieben. Im dritten und letzten Abschnitt finden sich allgemeine Regelungen zur Abgrenzung zu anderen Verfahren der Streitbeilegung, zu Vorbehalten und zur Kündigung. Während die im ersten Abschnitt enthaltenen materiellen Menschenrechtsgarantien bisher keinen Änderungen unterzogen wurden, wurden die Regelungen des zweiten Abschnitts der geänderten Rolle des EGMR entsprechend mehrfach angepasst.