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1. Vergleich zu anderen internationalen Menschenrechtsverträgen

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Inhaltlich entsprechen die von der EMRK garantierten Rechte den auf universeller Ebene im → Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte enthaltenen Rechten im Wesentlichen; die Europäische Grundrechte-Charta, die deutlich jünger ist, ist umfassender und ergänzt den Katalog der allgemein als „politisch“ verstandenen Rechte um eine Reihe von sozialen Rechten. Die EMRK zeichnet sich dadurch aus, dass die Bestimmungen knapp gefasst und damit interpretationsoffen sind; sie spiegeln im Wesentlichen die auf der Aufklärung basierende europäische Menschenrechtstradition wider. Anders als speziellere Menschenrechtsverträge, die auf bestimmte schutzbedürftige Personen wie etwa Frauen oder Kinder zugeschnitten sind, versteht sich die EMRK als ein umfassender und thematisch nicht fokussierter Vertrag. Für das Menschenrechtsschutzkonzept des Europarats ist die EMRK das entscheidende Instrument; weitere Verträge wie insbesondere die Europäische Sozialcharta sind als komplementär anzusehen.

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