Читать книгу Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen - Hans Haarmeyer, Christoph Hillebrand - Страница 120

c) Ausübung

Оглавление

133

§ 449 Abs. 2 stellt klar, dass der Erwerber mit Übergabe der Kaufsache ein Recht zum Besitz im Sinne der §§ 985, 986 erlangt und (etwa bei Zahlungsverzug) zur Herausgabe erst nach Rücktritt durch den Veräußerer (vgl. § 323 Abs. 1, 2: Nachfristsetzung) verpflichtet ist.

Dieses Rücktrittsrecht ist beim Teilzahlungsgeschäft gegenüber Verbrauchern durch §§ 508 S. 1, 498 S. 1 eingeschränkt (Verzug mit mind. zwei Raten und zweiwöchige Nachfrist).

Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen

Подняться наверх