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6. Unternehmenskauf – Asset und Share Deal, Haftung

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Das Unternehmen ist eine Sachgesamtheit von Sachen, Rechten und immateriellen Gütern wie dem Kundenstamm etc., die einem Rechtsträger zugeordnet sind. Der Erwerb eines Unternehmens kann im Wege des Asset Deals erfolgen, bei welchem das Betriebsvermögen dem Unternehmensträger abgekauft wird oder es können die Anteile am Unternehmensträger selbst, sofern er juristische Person oder Personengesellschaft[91] ist, erworben werden (Beteiligungskauf, sog. Share Deal). Von der kaufrechtlichen Gewährleistung her werden beide Varianten weitgehend gleich behandelt – sofern (nahezu) alle Kapitalanteile übertragen werden, während der Übertragungsakt dinglich notwendigerweise unterschiedlich erfolgen muss, nämlich nach den für die Einzelwirtschaftsgüter geltenden Bestimmungen einerseits bzw. als Abtretung der Anteile (z.B. § 15 Abs. 3–5 GmbHG für Geschäftsanteile an einer GmbH und nach Wertpapierrecht bei Aktien, § 929 S. 1 BGB).[92]

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