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1. Operating-Leasing

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Das Leasing ist eine vornehmlich steuer- und bilanzrechtlich getriebene Verbindung von Elementen des Kaufs und der Miete. Der Leasinganteil daran ist rechtlich gesehen Miete (steuerlich erfolgt der Betriebsausgabenabzug[119]). Als Operating-Leasing hat es zumeist entweder eine vereinbarte kurze Laufzeit (Anschaffung neuer Firmenfahrzeuge alle zwei bis drei Jahre) oder wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für den Leasingnehmer entsprechend kündbar. Wesentliche Anreize stehen wohl im Zusammenhang mit Bilanzkennzahlen, indem entgegen einer Darlehensschuld keine Verbindlichkeit für die Leasingkosten passiviert wird (Leasingraten sind Aufwand), wodurch der Fremdkapitalanteil niedriger ist; zudem wird kein (auch kein wirtschaftliches) Eigentum am Leasingobjekt beim Leasingnehmer aktiviert, wodurch das Verhältnis von Sachanlage- zu Umlaufvermögen verbessert wird. Beispiel ist das „sale and lease back“ von Immobilien im Hinblick auf unternehmerische Infrastrukturanpassungen an sich verändernde Produktionsauslastungen.

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