Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 111
a)Absolute Antragsdelikte
ОглавлениеDie Verfolgung absoluter Antragsdelikte setzt stets den gestellten oder zumindest zu erwartenden Strafantrag voraus. Ein Beispiel für absolute Antragdelikte ist der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 Abs. 2 StGB). Wird hier durch den Geschädigten kein Strafantrag gestellt, so erfolgt keine Strafverfolgung.
Bei absoluten Antragsdelikten stellt der Strafantrag eine zwingende Prozessvoraussetzung dar.
Werden eingriffsrechtlich relevante Maßnahmen getroffen, obwohl erkennbar ein Prozesshindernis vorliegt und damit der Anfangsverdacht einer verfolgbaren Straftat nicht gegeben ist, kann es sich um die Verfolgung Unschuldiger im Sinne des § 344 StGB handeln.19