Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 119

III.Aktenvollständigkeit und Aktenwahrheit

Оглавление

Für die Aktenführung gelten dabei zwei Grundsätze, die sich beide an keiner Stelle im Gesetz finden, jedoch als unmittelbarer Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips obergerichtlich anerkannt und unbestritten sind. Diese beiden sind der Grundsatz der Aktenvollständigkeit und der Aktenwahrheit.28

Basislehrbuch Kriminalistik

Подняться наверх