Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 117
I.Aktenführende Behörde
ОглавлениеErstellt wird die Ermittlungsakte im Wesentlichen im Ermittlungsverfahren. Zwar kommen im Zwischenverfahren und im Hauptverfahren die von Staatsanwaltschaft und Gericht erschaffenen Schriftstücke wie etwa die Anklage oder richterliche Beschlüsse und Urteile hinzu. Gleiches gilt für Schriftsätze der Verteidigung. Die die Beweismittel betreffenden Aktenbestandteile werden aber im Ermittlungsverfahren geschaffen. Und für die späteren Entscheidungen sind meist diese maßgeblich.
Die Frage, wer die Akten im Ermittlungsverfahren erstellt, ist dabei nach den gleichen Regeln zu beantworten, die auch sonst für die Frage gelten, wer das Ermittlungsverfahren führt. Herrin der Ermittlungsakten und formal aktenführende Behörde ist also auch hier die Staatsanwaltschaft. Diese lässt die Akten indes im Regelfall zusammentragen durch ihre Ermittlungsbeamten, also die Polizei. Die Dokumentation der Ermittlungsergebnisse ist also eine polizeiliche Aufgabe und damit zugleich eine ihrer wichtigsten.