Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 124
5.Aktenwahrheit
ОглавлениеDaneben besteht der Grundsatz der Aktenwahrheit. Dieser besagt, dass das alles, was in den Akten vermerkt ist, sich auch so zugetragen hat beziehungsweise so geäußert wurde. Verboten ist danach die schriftliche Lüge, also das Niederschreiben von unwahren Tatsachenbehauptungen. Anders als beim Grundsatz der Aktenvollständigkeit existiert zum Grundsatz der Aktenwahrheit keine anerkannte Ausnahme. Er gilt also uneingeschränkt.31