Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 112

b)Relative Antragsdelikte

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Bei relativen Antragsdelikten kann die StA den fehlenden Strafantrag dadurch ersetzen, dass sie das „besondere öffentliche Interesse“ an der Strafverfolgung bejaht. ein Einschreiten von Amts wegen bejahen und die Klage erheben.20 Dieses „besondere öffentliche Interesse“, das in der Strafnorm vorgesehen sein muss, ist zum Beispiel bei roher Handlungsweise, bei Rückfalltätern oder erheblichen Tatfolgen anzunehmen, entzieht sich jedoch der polizeilichen Bewertungskompetenz.

Nimmt ein Polizeibeamter im Falle eines relativen Antragsdelikts unabhängig von der Stellung eines Strafantrags keine Anzeige auf oder leitet er den Vorgang nicht an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter, ist Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258, 258a StGB zu prüfen.21

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