Читать книгу Basislehrbuch Kriminalistik - Christoph Keller, Bijan Nowrousian - Страница 116

K.Ermittlungsakten

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Ermittlungsakten haben im Strafverfahren eine zentrale Funktion! Sie bilden die maßgebliche Erkenntnisquelle sowohl für die Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsrichter bei der Beantragung ermittlungsrichterlicher Beschlüsse wie auch für Staatsanwaltschaft und Gericht bei der Frage nach hinreichendem Tatverdacht und für das Gericht zur Vorbereitung der Hauptverhandlung. Die Ermittlungsakten sind hierbei für diese die einzige Ressource. Aus ihnen und aus ihnen allein ergibt sich also, ob der nötige Verdacht für einen ermittlungsrichterlichen Beschluss, zur Erhebung der Anklage und zu deren Zulassung zur Hauptverhandlung und der Eröffnung des Hauptverfahrens besteht. Und zumindest dann, wenn nicht ein Verteidiger, Zeuge oder Sachverständiger Weiteres vorschlägt, entscheidet das Gericht auch alleine auf Basis der Ermittlungsakten, wer zur Hauptverhandlung vom Gericht geladen wird. Die Aktenführung ist dabei deshalb ein Herzstück des Ermittlungsverfahrens.

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