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3. Renovierung Bestandsgebäude
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Die Mitgliedstaaten haben eine Langfriststrategie zu entwickeln, die nach Art. 4 UAbs. 2 RL 2012/27/EU folgende Aspekte erfassen muss:
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- | einen Überblick über den nationalen Gebäudebestand, sofern angemessen, auf der Grundlage statistischer Stichproben, |
- | die Ermittlung kostenwirksamer Renovierungskonzepte, je nach Gebäudetyp und Klimazone, |
- | Strategien und Maßnahmen, um kostenwirksame umfassende Renovierungen von Gebäuden anzuregen, einschließlich umfassender Renovierungen in mehreren Stufen, |
- | eine zukunftsgerichtete Perspektive, um Investitionsentscheidungen von Einzelpersonen, Bauwirtschaft und Finanzinstituten zu lenken, |
- | eine nachweisgestützte Schätzung der zu erwartenden Energieeinsparungen und weiterreichender Vorteile. |