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3. Renovierung Bestandsgebäude

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Die Mitgliedstaaten haben eine Langfriststrategie zu entwickeln, die nach Art. 4 UAbs. 2 RL 2012/27/EU folgende Aspekte erfassen muss:

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- einen Überblick über den nationalen Gebäudebestand, sofern angemessen, auf der Grundlage statistischer Stichproben,
- die Ermittlung kostenwirksamer Renovierungskonzepte, je nach Gebäudetyp und Klimazone,
- Strategien und Maßnahmen, um kostenwirksame umfassende Renovierungen von Gebäuden anzuregen, einschließlich umfassender Renovierungen in mehreren Stufen,
- eine zukunftsgerichtete Perspektive, um Investitionsentscheidungen von Einzelpersonen, Bauwirtschaft und Finanzinstituten zu lenken,
- eine nachweisgestützte Schätzung der zu erwartenden Energieeinsparungen und weiterreichender Vorteile.
Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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