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9. Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung

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Es ist nach Art. 14 Abs. 1 2012/27/EU eine umfassende Bewertung des Potenzials für den Einsatz der hocheffizienten KWK und der effizienten Fernwärme- und Fernkälteversorgung durchzuführen und das Ergebnis der Kommission mitzuteilen. Hierfür soll gem. Art. 14 Abs. 3 2012/27/EU im Einklang mit Anhang IX Teil 1 der Richtlinie eine Kosten-Nutzen-Analyse für das gesamte Hoheitsgebiet durchgeführt werden, bei der klimatische Bedingungen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die technische Eignung berücksichtigt werden. Zusätzlich sind nach Art. 14 Abs. 2 2012/27/EU Politiken zu verabschieden, mit denen darauf hingewirkt werden soll, dass das Potenzial der Verwendung effizienter Wärme- und Kühlsysteme – insbesondere von Systemen, die mit hocheffizienter KWK arbeiten – auf lokaler und regionaler Ebene gebührend berücksichtigt wird. Ergibt diese Bewertung, dass ein Potenzial für den Einsatz hocheffizienter KWK und/oder effizienter Fernwärme- und Fernkälteversorgung vorhanden ist, dessen Nutzen die Kosten überwiegt, sind Maßnahmen zu ergreifen, um eine Infrastruktur für effiziente Fernwärme- und Fernkälteversorgung auf- und auszubauen und der Entwicklung der hocheffizienten KWK und der Nutzung von Wärme und Kälte aus Abwärme und erneuerbaren Energiequellen Rechnung zu tragen.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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