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11. Energiedienstleistungen

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Der Energiedienstleistungsmarkt ist unter besonderer Berücksichtigung von KMU zu fördern. Im Einzelnen ist Folgendes gefordert:

- Informationen über verfügbare Energiedienstleistungsverträge und Klauseln, die in solche Verträge aufgenommen werden sollten, um Energieeinsparungen und die Rechte der Endkunden zu garantieren
- Informationen über Finanzinstrumente, Anreize, Zuschüsse und Darlehen zur Förderung von Dienstleistungsprojekten im Bereich Energieeffizienz
- die Entwicklung von Gütesiegeln, unter anderem durch Fachverbände, unterstützen
- eine Liste verfügbarer qualifizierter und zertifizierter Energiedienstleister veröffentlichen

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Außerdem ist der öffentliche Sektor bei der Annahme von Energiedienstleistungsangeboten, insbesondere für Gebäuderenovierungen, zu unterstützen.

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Schließlich ist nach Art. 18 Abs. 1 RL 2012/27/EU im Rahmen des Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplans eine qualitative Überprüfung in Bezug auf die gegenwärtige und künftige Entwicklung des Markts für Energiedienstleistungen durchzuführen.

Klimaschutzrecht für Wirtschaft und Kommunen

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