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4. Das kantische Modell der Errichtung eines ewigen Friedens
ОглавлениеIn der Idee einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht7 sowie in Zum ewigen Frieden8 skizziert Kant den historischen Prozess, der die Menschengattung entgegen ihrer Neigungen und wegen der durch immer wiederkehrende Kriege verursachten Verwüstungen dazu bringt, keinen Frieden mehr anzustreben, der ein bloßer Waffenstillstand wäre, sondern nur noch einen ewigen Frieden. Dies impliziert aber keinesfalls, dass nach Kant der Weg zum ewigen Frieden über gerechte Kriege und gerechte Frieden führen würde. Im Gegenteil müssen sowohl die „Präliminarartikel“ als auch die „Defnitivartikel“ von Zum ewigen Frieden von jedem einzelnen Staat angenommen und befolgt werden, unabhängig davon, in welchem Zustand sich der jeweilige Staat befindet (ungerechter Krieg, gerechter Krieg, ungerechter Friede oder gerechter Friede). Denn Kant erwähnt nicht, in welchem dieser vier Zustände sich die Staaten, die sich zu diesen Artikeln verpflichten, bei der Übernahme dieser Artikel befinden. In allen vier Fällen (d.h. in allen vier Feldern der Abbildung) streben die gerechten Staaten einen sofortigen Beitritt zum Frieden zweiter Stufe, d.h. zu den Institutionen des Völkerbundes an. Der kategorische Imperativ, eine derartige Weltrechtsordnung einzurichten, gilt in allen Zuständen, in denen sich die einzelnen Staaten befinden mögen. Daraus resultiert die Abbildung 5.
Abbildung 5: Internationaler Friede und internationale Gerechtigkeit bei Kant