Читать книгу Internationales und Europäisches Steuerrecht - Florian Haase - Страница 73
2. Körperschaftsteuer
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Für die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht heißt es ausdrücklich in § 1 Abs. 2 KStG: „Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte.“ Das Welteinkommensprinzip hat damit eine gesetzliche Normierung erfahren, der es indes nicht bedurft hätte: Wegen § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG ist das körperschaftsteuerliche Einkommen ohnehin primär nach den Regeln des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln, so dass die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze (zB das Welteinkommensprinzip) mittelbar auch für die Körperschaftsteuer gelten.