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E. Aufgaben der Kommunen
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Die Kommunen haben verschiedene Arten von Aufgaben zu erledigen. Man unterscheidet:
• | freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben, |
• | pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben, |
• | Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, |
• | staatliche Auftragsangelegenheiten und |
• | staatliche Aufgaben eines kommunalen Organs im Wege der Organleihe. |
JURIQ-Klausurtipp
Die Einteilung ist nicht nur von theoretischer Bedeutung, sondern hat auch einen konkreten Bezug zu Klausurproblemen, die mit der Art und Reichweite der staatlichen Aufsicht über die kommunale Aufgabenerledigung und der Klagemöglichkeit der Kommunen gegen aufsichtsbehördliche Weisungen zur Aufgabenerledigung zusammen hängen. Da die kommunale Aufgabenstruktur aber kein spezifisch kommunalaufsichtsrechtliches Thema ist, sondern zum – auch für mündliche Prüfungen relevanten – Grundlagenwissen gehört, ist darauf schon im ersten Teil einzugehen. Damit zusammen hängende Klausurprobleme des Kommunalaufsichtsrechts werden dort vertiefter behandelt.
1. Teil Rechtsnatur und Rechtsstellung der Kommunen › E. Aufgaben der Kommunen › I. Selbstverwaltungsaufgaben