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I. Selbstverwaltungsaufgaben
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Selbstverwaltungsaufgaben sind die in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG beschriebenen „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“. Wie dargestellt, nehmen die Kommunen die Selbstverwaltungsaufgaben im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich wahr. Innerhalb der Selbstverwaltungsaufgaben unterscheidet man freiwillige und pflichtige Angelegenheiten.