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Wie lange gilt, wann endet das Patent/der Rechtsschutz?

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(71) Das Patent ist kein „ewiges“ Recht (anders als die Marken/Warenzeichen, die weitergelten, solange die Verlängerungsgebühr gezahlt und sie nicht wegen besonderer Gründe gelöscht werden).

RU Art. 1512 ff ZivG

DE §§ 52 ff MarkenG

(72) Das Patent kennt vielmehr zweierlei zeitliche Grenzen: Erstens: Erlöschen.

 Es hat eine Laufzeit, die maximal 20 Jahre beträgt.

 RU Art. 1363 (1) ZivGDE § 16 PatG

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, den Schutz bis zu 5 Jahre zu verlängern.

RU Art. 1363 (2) ZivG

DE § 16 a PatG

(73) Vorher erlischt es dann, wenn die Aufrechterhaltungs-/Jahresgebühren nicht gezahlt werden oder eine Verzichtserklärung abgegeben wird.

RU Art. 1399 ZivG

DE § 20 PatG

(74) Außerdem verliert es seine Wirkung, wenn es widerrufen (Einspruchsverfahren, siehe Nr. 228) oder für nichtig erklärt wird (Nichtigkeitsverfahren, siehe Nr. 247), dies mit rückwirkendem Ergebnis.

RU Art. 1398; 1252 (1) Nr.l ZivG

DE §§ 20, 21, 22 PatG

Zweitens: Erschöpfung.

 (75) Das Patent verliert seine Wirkung am jeweiligen patentierten Produkt/Verfahren, sobald das Produkt/Verfahren in den Verkehr gebracht (z.B. verkauft) wird. Das Patent ist dann für dieses konkrete Produkt/Verfahren erschöpft. Erschöpfung bedeutet mit anderen Worten, der Patentinhaber kann nicht mehr seine Hand auf dieses individuelle Produkt/Verfahren legen. Das Patent besteht in Bezug auf die übrigen noch nicht in Verkehr gebrachten (z.B. noch nicht verkauften) Produkte/Verfahren natürlich weiter.

Patente wozu? und wofür sie erlangen?

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