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Worin liegt der Sinn des Offenbarungserfordernisses?

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(93) Der Gedanke der Offenbarungsfunktion von Patenten hat in verschiedenen Grundsätzen seinen Niederschlag gefunden: das Patenterfordemis der ausreichenden Erfindungsbeschreibung , die Beschränkung des Schutzumfangs auf das tatsächlich Offenbarte, darüber hinaus das Anmeldeprinzip, das nicht dem ersten Erfinder, sondern demjenigen das Patent einräumt, der die Erfindung zuerst anmeldet und offenbart, die Bestimmungen über Veröffentlichung der Anmeldungsunterlage und Akteneinsichtnahme, die Regelung, alle Patentanmeldungen spätestens nach 18 Monaten offenzulegen, ohne das Prüfungsverfahren abzuwarten.

(94) Neben den formellen Erfordernissen für die Vollständigkeit einer Anmeldung ist zugleich die materielle Schutzvoraussetzung der ausreichenden Offenbarung zu beachten: Die Erfindung ist in der Anmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Der Anmelder darf den wesentlichen Kern seiner Erfindung nicht verschweigen oder verschleiern, um sie der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Soll ein vom Erfinder behaupteter Vorteil das eigentliche Wesen der Erfindung ausmachen, so muss dieser Vorteil, wenn er patentbegründend sein soll, in der Patentschrift offenbart sein.

(95) Natürlich will/muss man nicht mehr (z.B. an Verfahrens -know how) in der Anmeldung offenbaren, als für den Erwerb des Patents notwendig ist. Denn der Schutz erfasst nur den Schutzgegenstand aus dem Patentanspruch und nicht sonstige begleitende Einzelheiten aus der Patentbeschreibung. Wird zu wenig offenbart, reicht es aber für das Patent nicht aus. Das ist das Katzenzaun-Problem: Vor dem Zaun macht sich die Katze ganz eng, um durch die Zaunlatten hindurch zu kommen (möglichst wenig offenbaren, um nichts unbedingt Notwendiges mitzuteilen); hinter dem Zaun bläst sich die Katze mächtig auf, (um möglichst viel an ähnlichen Ausführungsformen bei den Konkurrenten mit dem Patent verbieten zu können).

(96) Wichtig im übrigen: nach Einreichung der Anmeldung darf die darin enthaltene Offenbarung nicht erweitert werden.

Patente wozu? und wofür sie erlangen?

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