Читать книгу Patente wozu? und wofür sie erlangen? - Frank P. Goebel - Страница 16
Welche technischen Erfindungen verdienen Patentschutz? (Materiellrechtliche Schutzvoraussetzungen)
Оглавление(78) Die Patenterteilung ist neben den mehr formellen Anmeldungserfordernissen (= wie erlange ich ein Patent?) von materiellrechtlichen Schutzvoraussetzungen (= für was erlange ich ein Patent?) abhängig. Hier sind besonders die Neuheit (siehe Nr. 85) und das Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit sowie die gewerbliche Anwendbarkeit zu nennen. Daneben ist vor allem die sachliche Schutzvoraussetzung der zureichenden Offenbarung von erheblicher Bedeutung.
(79) Nach der gesetzlichen Definition gilt eine Erfindung als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.
RU Art. 1350 (2) ZivG
DE § 3 PatG
(80) Die Schutzvoraussetzung der erfinderischen Tätigkeit ist erfüllt, wenn sich die Erfindung für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.
RU Art. 1350 (2) ZivG
DE § 4 PatG
(81) Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann.
RU Art. 1350 (4) ZivG
DE § 5 PatG
(82) Für chirurgische, therapeutische und diagnostische Verfahren gilt allerdings in DE ein Ausschluss vom Patentschutz.
DE § 2 a (1) PatG
(83) Was die Offenbarungsvoraussetzung anbetrifft: in der Beschreibung und den Schutzansprüchen (= formelle Erfordernisse) müssen so detaillierte Angaben über den unter Schutz gestellten Gegenstand gemacht werden, dass klar ist, wie er funktioniert und nachgebaut/nachgearbeitet werden kann.
RU Art 1375 (2); 1398 (1) ZivG
DE § 34 (4); 21 (1) PatG