Читать книгу Patente wozu? und wofür sie erlangen? - Frank P. Goebel - Страница 21

Stand der Technik, was soll das genau (patentrechtlich) heißen?

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(103) Das Gesetz nennt als Stand der Technik: alle technisch relevanten Informationen, die irgendwo auf der Welt veröffentlicht oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.

RU Art. 1350 (2) ZivG

DE § 3 (1) PatG

(104) Allerdings: eine zeitliche Relativierung ist zu beachten, denn der Stand der Technik vergrößert sich mit jedem Tag -täglich kommt neues technisches Wissen hinzu. Der Stand der Technik im Sinne des Patentgesetzes stellt eine Momentaufnahme dar: Es handelt sich um den Wissensstand, der am Anmeldetag verfügbar war. Anmeldetag heißt hier: der Tag, an dem diejenige Anmeldung eingereicht worden ist, für welche der Stand der Technik jeweils von Bedeutung ist; ist eine Priorität beansprucht, so ist der Anmeldetag der prioritätsbegründenden Voranmeldung der maßgebende Zeitpunkt.

(105) Nicht nur schriftlich dokumentiertes Wissen ist Stand der Technik. Auch auf andere Weise offenbartes Wissen (z. B. mündlich, oder: einen Gegenstand zeigen) begründet Stand der Technik.

(106) Für die patentrechtliche Frage der „Neuheit“ (nicht der Erfindungshöhe) kommt als Stand der Technik hinzu: jede Anmeldung für ein (Erfindungs-)Patent, die vor diesem Zeitpunkt eingereicht, aber erst danach a) der Öffentlichkeit vom Patentamt zugänglich gemacht worden ist oder b) zur Patenterteilung geführt hat („ältere Anmeldung“). Was bereits zu diesem Stand der Technik gehört, ist also nicht „neu“, nicht patentfähig.

RU Art. 1350 (2) ZivG

DE § 3 (2) PatG

Patente wozu? und wofür sie erlangen?

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