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Wofür kann ich grundsätzlich ein Patent bekommen?

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(27) Ein Patent kann man für eine wertvolle technische Erfindung erhalten. Dies gilt für RU und DE. Bei RU muss man außerdem beachten:

(28) In RU gibt es noch zwei andere Schutzrechte, die man „Patent“ nennt. Der Hauptfall ist aber auch hier das „(Erfindungs-) Patent“.

RU Art. 1345 (l)ZivG

(29) Dieses wird, wie schon gesagt, für schöpferische technische Entwicklungen erteilt (für Ergebnisse geistiger Tätigkeit im wissenschaftlich - technischen Bereich).

RU Art. 1349 (1) ZivG

(30) Daneben gibt es aber unter dem Oberbegriff des Patents für einige solcher technischer Entwicklungen auch das Gebrauchsmuster (leichter zu erwerben, geringerer Schutz).

RU Art. 1351 (l)ZivG

(31) Drittens wird in RU als Patent auch das Geschmacksmuster (industrial design) bezeichnet. Es wird für Ergebnisse geistiger Tätigkeit im ästhetischen Design-Bereich erteilt.

RU Art. 1349 (1) ZivG

(32) In DE wie auch in den übrigen Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und allen anderen Industriestaaten ist das „Patent“ das gewerbliche Schutzrecht nur für wertvolle technische Erfindungen.

DE § 1 (1) PatG

(33) Der Schutz für Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster wird hier nicht als Patentschutz bezeichnet; er ist im Gebrauchsmustergesetz und im Geschmacksmustergesetz separat geregelt. Diese Schutzrechte werden nicht „Patent“ genannt. Für die Praxis sind diese national unterschiedlichen Bezeichnungen „Patent“ oder nicht „Patent“ irritierend.

(34) Abgesehen von der Bezeichnung ähneln sich die gesetzlichen Regelungen für die (Erfindungs-)Patente in beiden Staaten aber weitgehend. Dies trifft auch beiderseits auf die Gebrauchsmuster und beiderseits auf die Geschmacksmuster zu.

(35) Das (Erfindungs-)Patent begründet ein Recht nicht an einem körperlichen, sondern an einem geistigen Gegenstand (= geistiges Eigentum), nämlich an der Erfindung. Es entsteht nicht im Augenblick des erfinderischen Aktes. Damit ein solches Recht entsteht, bedarf es der Mitwirkung des Staates, nämlich in RU des Bundesamtes für geistiges Eigentum, Patente und Marken ROSPATENT.

RU Art. 1353 ZivG

(36) In DE erteilt das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA die Patente.

DE §§ 26, 27 PatG

Patente wozu? und wofür sie erlangen?

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