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2.2 Altersdifferenzierungen im System der Kriminalstatistiken 2.2.1 Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

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Die medial vermittelte Wahrnehmung der Kriminalitätsentwicklung stützt sich – neben der Darstellung spektakulärer Kriminalfälle –hauptsächlich auf die jährlich veröffentlichten Polizeidaten. Die vom Bundeskriminalamt (BKA) seit 1953 für Westdeutschland und Westberlin, seit 1993 für die gesamte Bundesrepublik veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst die der Polizei überwiegend durch Anzeigen der Geschädigten, seltener durch eigene Ermittlungen bekannt gewordenen, zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft im Berichtsjahr endbearbeiteten Fälle sowie vom Zoll bearbeitete Rauschgiftdelikte. Sie erfasst jedoch nicht die große Zahl der Verkehrsdelikte (außer Nötigung im Straßenverkehr und Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG)8, Finanz- und Steuerdelikte, Auslandsstraftaten, Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze mit Ausnahme der Landesdatenschutzgesetze, Staatsschutzdelikte, Straftaten von Bundeswehrsoldaten (und ohnehin nicht die Ordnungswidrigkeiten).

Die neben PKS-Jahrbüchern und Lagebildern9 jährlich veröffentlichten PKS-Tabellen enthalten Angaben zu Fällen, Tatverdächtigen und Opfern auf Bundesebene, zum Teil auch für Länder, Kreise und größere Städte:

• zu den Fällen nach einem ausführlichen Deliktskatalog mit Angaben zur Gemeindegrößenklasse des Tatorts, Versuch/Vollendung, besonderen Tatumständen wie Waffengebrauch, Tatmittel Internet, Schaden, Aufklärungsergebnis;

• soweit ein Fall als aufgeklärt gilt, d. h. mindestens eine der Tat verdächtigte Person bekannt ist: Delikte nach Geschlecht und Alter der Tatverdächtigen (insgesamt/deutsche/nichtdeutsche). Nur nach Delikt und Geschlecht, jedoch ohne Altersdifferenzierung erfasst sind mehrfache und bereits frühere Registrierung, alleinhandelnd, Konsument harter Drogen, Alkoholisierung, Waffengebrauch, Tatort-Wohnort-Beziehung, für Nichtdeutsche: Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsgrund;

• soweit es sich um in der PKS erfasste Opferdelikte handelt: Angaben zum Opfer mit Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus als Asylbewerber/Flüchtling, Angaben zur räumlich-sozialen Beziehung zwischen Opfer und Tatverdächtigen (formelle und informelle soziale Beziehung: Ehe/Partnerschaft, auch ehemalige; Familie, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Kinder, Enkel; Geschwister; enge/lose Freundschaft/Bekanntschaft; gemeinsamer Haushalt, Erziehungs-/Betreuungsverhältnis in Gesundheitswesen, stationärer, häuslicher Pflege; Nachbarschaft; Betriebszugehörigkeit, Berufsrisiko (Lehrkraft; Schüler; Taxifahrer; Bewachungs-, Rettungsdienste; Vollstreckungsbeamte); Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen, Medikamente; körperliche/geistige Behinderung; Obdachlosigkeit.

Alter und Devianz

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