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3.3 Befunde einer Dunkelfeldbefragung 3.3.1 Methodisches Vorgehen und Stichprobe

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Im Jahr 2014 hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen eine niedersachsenweit repräsentative Erwachsenenbefragung durchgeführt, die Repräsentativität für die ab 16-jährige Wohnbevölkerung des Bundeslands (Grundgesamtheit) beansprucht (Baier 2015). Im Rahmen der Studie wurde an 10.000 Personen postalisch ein Fragebogen verschickt. Um eine möglichst hohe Rücklaufquote zu erzielen, wurde sich an der Total-Design- bzw. Tailored-Design-Methode von Dilman (2000) orientiert. Dies bedeutet, dass die ausgewählten Personen erstens ein personalisiertes Ankündigungsschreiben erhielten. Kurze Zeit später wurde zweitens der Fragebogen versendet, dem ein Anreiz von fünf Euro (unkonditional) beigelegt war. Erneut kurze Zeit später wurde drittens ein Dankes- bzw. Erinnerungsschreiben verschickt.

Von den 10.000 Personen der Stichprobe standen 620 nicht für eine Befragung zur Verfügung, im Wesentlichen deshalb, weil sie bereits verzogen waren, weil sie verstorben waren oder weil eine Erkrankung die Teilnahme nicht möglich machte. Diese Gründe wurden als stichprobeneutrale Ausfälle eingestuft. Letztlich umfasste die Hauptstichprobe damit 9.380 potenziell befragbare Personen, von denen sich 5.866 an der Befragung beteiligten, was einer Rücklaufquote von 62,5 % entspricht.30

Um die Stichprobe der Befragungsteilnehmer zu bestimmen, wurden in einem ersten Schritt per Zufall Gemeinden ausgewählt; in einem zweiten Schritt erfolgte die Zufallsauswahl der zu befragenden Personen in diesen Gemeinden. Beim ersten Schritt, die Auswahl der Gemeinden, wurde die Aufteilung von Niedersachsen in vier statistische Regionen berücksichtigt (Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Weser-Ems). Innerhalb der statistischen Regionen wurden Gemeinden entsprechend der Verteilung in der Grundgesamtheit zufällig ausgewählt. Insgesamt wurden auf diesem Weg 73 Gemeinden (von 420 niedersächsischen [Samt-]Gemeinden) bestimmt. Die Einwohnermeldeämter dieser Gemeinden wurden mit der Bitte angeschrieben, eine Zufallsziehung von dort gemeldeten Einwohnern durchzuführen und die Adressdaten zu übermitteln; die anvisierte Stichprobengröße lag zwischen 140 und 700 Personen je nach Größe der Gemeinde.

Um auf Basis der Stichprobe Aussagen über Niedersachsen treffen zu können, war es zum einen notwendig, die Verteilung der statistischen Regionen in der Stichprobe an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen. Zusätzlich mussten die Diskrepanzen zwischen der Stichprobe und der niedersächsischen Bevölkerung hinsichtlich der Merkmale Geschlecht und Alter ausgeglichen werden. Dies geschah mittels einer Datengewichtung. Problematisch war dabei allerdings, dass nicht zu allen Befragten Angaben zum Alter und zum Geschlecht vorlagen. Die Gewichtung konnte daher letztlich nur für 5.711 Befragte vorgenommen werden. Von diesen Befragten haben 32,4 % ein Alter ab 60 Jahren. 55,7 % der Senioren sind weiblich, 44,3 % männlich; 91,0 % hatten eine deutsche Herkunft, 9,0 % einen Migrationshintergrund.31

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