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Kersting, S. & Erdmann, J. (2014). Analyse von Hellfelddaten. Darstellung von Problemen, Besonderheiten und Fallstricken anhand ausgewählter Praxisbeispiele. In: Eifler, S. & Pollich D. (Hrsg.), Empirische Forschung über Kriminalität. Methodologische und methodische Grundlagen (9–29). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Kunz, F. (2014). Kriminalität älterer Menschen. Beschreibung und Erklärung auf der Basis von Selbstberichtsdaten. Berlin: Duncker & Humblot.

Kunz, F., Gertz & H.-J. (Hrsg.) (2015). Straffälligkeit älterer Menschen. Interdisziplinäre Beiträge aus Forschung und Praxis. Berlin: Springer-Verlag

Laubenthal, K. (2005). Phänomenologie der Alterskriminalität. In: Forum Kriminalprävention 3/2005, 5–7.

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Prätor, S. (2014). Ziele und Methoden der Dunkelfeldforschung. Ein Überblick mit Schwerpunkt auf Dunkelfeldbefragungen im Bereich der Jugenddelinquenz. In: Eifler, S. & Pollich, D. (Hrsg.), Empirische Forschung über Kriminalität. Methodologische und methodische Grundlagen (31–65). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Waubert de Puiseau, B., Hoffmann, A. & Musch, J. (2015). Soziale Erwünschtheit in Viktimisierungsbefragungen. In: Guzy, N., Birkel, C. & Mischkowitz, R. (Hrsg.), Viktimisierungsbefragungen in Deutschland. Methodik und Methodologie (187–216). Wiesbaden: Bundeskriminalamt.

24 Zu den Schwierigkeiten bei der Interpretation von Hellfelddaten vgl. u. a. Kersting und Erdmann (2014).

25 Als delinquent werden all jene Verhaltensweisen bezeichnet, die gegen das Gesetz verstoßen, aber nicht notwendiger Weise auch verfolgt und sanktioniert werden, weil die Polizei nicht davon erfährt. Als kriminell werden demgegenüber Verhaltensweisen bezeichnet, die gegen Normen verstoßen und von der Polizei erfasst werden.

26 Die Registrierung von tatverdächtigen Personen erfolgt unabhängig vom Ausgang der Ermittlungs- und Strafverfahren; im weiteren Verlauf der Strafverfolgung kann sich ein Verdacht auch als unbegründet erweisen. Auch in der Schweiz, wo statt von »Tatverdächtigen« von »Beschuldigten« gesprochen wird, gilt eine Straftat dann als aufgeklärt, wenn nach polizeilichem Ermessen zumindest eine Person als Urheber dieser Straftat identifiziert werden konnte. Der Status als Beschuldigter bildet den momentanen Wissensstand der Polizei ab und sagt nichts über den weiteren Verlauf des weiteren Strafverfahrens.

27 In den Statistiken wird eine Echttäterzählung vorgenommen; wird eine Person also wegen mehrerer Delikte in einem Jahr registriert, geht sie nur einmal in die Statistik ein.

28 Eine Tatverdächtigenbelastungszahl von bspw. 5.790,3 bei den 14- bis 17-Jährigen bedeutet, dass ein Anteil von 5,8 % dieser Altersgruppe wegen der Ausübung einer Straftat als tatverdächtig eingestuft wurde.

29 Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch wie folg definiert: »Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«

30 Diese hohe Rücklaufquote ist eine direkte Folge des Einsatzes eines unkonditionalen monetären Anreizes. In einer Teilstichprobe wurde auf die Gabe des Anreizes verzichtet, mit dem Ergebnis, dass die Rücklaufquote mit 31,0 % nur halb so hoch ausfiel.

31 Zur Bestimmung des Migrationshintergrunds wurde erfragt, wo die Befragten geboren wurden, welche Staatsangehörigkeit sie haben und ob mindestens eines der leiblichen Elternteile einen Migrationshintergrund aufweist. Wenn bei einer der insgesamt drei Fragen Hinweise auf eine andere als die deutsche Herkunft zu finden waren, wurde ein Befragter als Migrant eingestuft.

32 Hier deutet sich im Modell der ab 60-Jährigen sogar an, dass Befragte mit Migrationshintergrund seltener delinquent sind als Befragte ohne Migrationshintergrund.

33 Die Befragten sollten einschätzen, wie ihre aktuelle wirtschaftliche Lage ist, ob sie mit dem monatlich zur Verfügung stehenden Geld zurechtkommen und ob sie sich leisten können, was sie möchten. Je schlechter die Lage beurteilt wird, je schlechter man mit dem Geld zurechtkommt usw., umso deprivierter ist man.

34 Dies umfasst, ob man von Vater oder Mutter in der Kindheit mit einem Gegenstand geschlagen, mit der Faust geschlagen, getreten, verprügelt oder zusammengeschlagen wurde.

35 Die Befragten sollten folgende Frage beantworten: »Wenn Sie sich einmal an Ihre Schulzeit erinnern. Im Vergleich zu Ihren Mitschülern: Wie würden Sie Ihre Schulleistungen nach der Grundschule im Großen und Ganzen einschätzen?« (Antwortoptionen: von »unter den Besten« bis »unter den Schlechtesten«).

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