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2.2.4 Staatsanwaltschaftsstatistik und Geschäftsstatistik der Strafgerichte

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Die Kriminalstatistiken setzen an verschiedenen Phasen im strafrechtlichen Selektionsprozess an: Die Erfassung von Fall und beteiligten Personen (Tatverdächtige, Opfer) für die PKS erfolgt bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft, in der Staatsanwaltschaftsstatistik (StA-Statistik) im Jahr der Abschlussverfügung über Einstellung, Anklage, Abgabe u. a.; in der Strafverfolgungsstatistik nach Rechtskraft von Gerichtsurteil oder Strafbefehl.

Soweit die Voraussetzungen für eine Anklageerhebung, insbesondere hinreichender Tatverdacht, überhaupt vorliegen (das ist nur bei einem Drittel der Beschuldigten der Fall), erledigt die Staatsanwaltschaft selbst durch Opportunitätseinstellung (mit oder ohne Auflagen) oder durch Strafbefehlsantrag dreimal so viele Verfahren wie durch Anklageerhebung beim zuständigen Gericht.15 Dieser überragenden Bedeutung der staatsanwaltschaftlichen Entscheidungspraxis im Strafverfahren werden die statistischen Nachweise nicht gerecht: Die StA-Statistik weist jährlich die Zahl der im Ermittlungsverfahren Beschuldigten sowie die Verfahrenserledigungen ohne Differenzierung nach Geschlecht oder Alter der Beschuldigten nach, lediglich nach den angewandten Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG, anwendbar auf Jugendliche, fakultativ auf Heranwachsende bis unter 21 Jahren) oder der allgemeinen Vorschriften bei Beschuldigten ab 18 bzw. 21 Jahren. Ob und wie häufig bei Senioren angeklagt, Strafbefehl beantragt oder aber (wegen geringer Schuld, mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung, nach erfolgreichem Täter-Opfer-Ausgleich) von den Einstellungsmöglichkeiten der StPO Gebrauch gemacht wird, ist nicht dokumentiert; bei den nach den allgemeinen Vorschriften gegen Erwachsene abgeschlossenen Ermittlungsverfahren mit zur Anklageerhebung hinreichendem Tatverdacht war dies 2019 bei immerhin 43 % der Beschuldigten der Fall.

Auch die Geschäftsstatistik der Strafgerichte16 informiert lediglich – ohne Differenzierung nach Alter oder Geschlecht der Beschuldigten – über den jährlichen Geschäftsanfall in Straf- und Bußgeldverfahren, Verfahrensdauer, abschließende Erledigung einschließlich gerichtlicher Einstellungsentscheidungen.

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