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2.2.7 Rückfallstatistik – Legalbewährung

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Daten zu Strafurteilen und Maßregelanordnungen, abgeurteilten Straftatbeständen und Vorbelastung der Verurteilten mit Angaben zu Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit führt, zweckgebunden für Auskünfte insbesondere im Strafverfahren, das Bundeszentralregister (BZR), in dem Eintragungen allerdings nach Strafschwere zeitlich gestaffelt sowie ab dem 90. Lebensjahr vollständig zu tilgen sind. Die rückfallstatistische Studie ›Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen‹ (Jehle u. a. 2020) wertet BZR-Einträge auf Basis einer regelmäßigen standardisierten statistischen Aufbereitung (Tetal 2014) bisher für die 2004, 2007, 2010 und 2016 Verurteilten bzw. aus Haft Entlassenen aus. Publiziert werden u. a. Tabellen zur Legalbewährung nach Sanktion und Alter (14 b.u. 18/21/30/40/50/60/ab 60 Jahren).

Detailliertere Sonderauswertungen, wie sie bereits u. a. zur Alterskriminalität (Fresow 2015), zur Sanktionswirkung (Hohmann-Fricke 2014; Tetal 2018), zu Strafaussetzung/Bewährungshilfe (Weigelt 2009), zur Straßenverkehrsdelinquenz (Jehle & Hohmann-Fricke 2006; Reiff 2015) und zu Karrieren von Gewaltdelinquenten (Harrendorf 2007) vorliegen, sollen künftig durch den Aufbau einer Datenbank unterstützt werden, die die Ausgabe benutzerdefinierter, vollständig anonymisierter Aggregatdatentabellen ermöglicht.

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