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2.2.5 Die Strafverfolgungsstatistik

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Die jährlich durch das Statistische Bundesamt veröffentlichte Strafverfolgungsstatistik (StVerfStat) dokumentiert die Zahl der Verurteilten (einschließlich der rechtskräftig gewordenen Strafbefehle) nach Straftaten für die Altersgruppen 14 bis jeweils unter 16/18/21/25/30/40/50/60/70 sowie 70 und älter.17 Eine weitere Altersgliederung (70 b.u. 80/90/90 und älter) sowie eine tiefere Straftatengliederung mit mehr als 600 Deliktsschlüsseln finden sich in jährlich erstellten (unveröffentlichten) Rohtabellen mit ausführlichen Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik für Verurteilte insgesamt sowie verurteilte Ausländer, so dass delikts- und altersdifferenzierte Häufigkeitszahlen der Verurteilten je 100.000 der deutschen Wohnbevölkerung gleichen Alters berechnet werden können. Angaben zu Strafart und Strafmaß (Geldstrafe, bedingt/unbedingt verhängte Freiheitsstrafen) sind nur für Jugendliche/Heranwachsende /Erwachsene ab 21 differenziert.

Zeitreihendaten der seit 1976 Verurteilten und der verurteilten Deutschen absolut und je 100.000 Einwohner der gleichen Personengruppe finden sich in der StVerfStat nur nach Geschlecht und Altersgruppen 14 b.u. 18/21/25/30/40 sowie 40 und älter, differenziert lediglich für Straftaten insgesamt und ›ohne solche im Straßenverkehr‹. Über die Datenbank GENESIS-Online www-genesis.destatis.de des Statistischen Bundesamtes können Zeitreihendaten ab 1976 (bis 2006 früheres Bundesgebiet und Berlin) im Tabellenformat abgerufen werden zu Verurteilungen nach 26 Straftatengruppen, deutscher/nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter 14 bis jeweils unter 18/21/25/30/40/50 Jahren sowie 50 und älter.

Differenziertere Auswertungen ermöglichen Mikrodatensätze der Strafverfolgungsstatistik bei den Forschungsdatenzentren (FDZ) der Statistischen Ämter www.forschungsdatenzentrum.de/de/recht.18 Auf Antrag und kostenpflichtig können für Forschungszwecke (einschließlich Qualifikationsarbeiten) eigene Tabellierungen (ohne Darstellung von Einzelwerten) programmiert werden, nach Geburtsjahr altersdifferenzierbar und – anders als in der PKS und der veröffentlichten StVerfStat – mit Nachweis auch mehrerer zusammen abgeurteilter Straftatbestände.

Weder aus der PKS noch aus der StA-Statistik oder der Geschäftsstatistik der Strafgerichte lässt sich ein personenbezogener Konnex zur Strafverfolgungsstatistik herstellen. Es gibt keine (Verlaufs-)Statistik, die den Gang der Strafverfolgung vom zur Anzeige gebrachten, polizeilich registrierten Fall über die staatsanwaltschaftliche Fallbehandlung bis zur strafgerichtlichen Abschlussentscheidung dokumentiert, in der der vorgeworfene Tatbestand nicht selten eine Änderung erfährt: Nach den Erfassungsgrundsätzen der PKS wird stets der schwerste in Betracht kommende Tatbestand erfasst, etwa bei Körperverletzung im Zweifelsfall ein versuchtes, bei klinischen Todesfällen unklarer Ursache ein fahrlässiges Tötungsdelikt, während durch Staatsanwaltschaft oder Gericht häufig der Sachverhalt in seiner Schwere herabgestuft, Vorsatz oder überhaupt das Vorliegen eines strafbaren Sachverhalts verneint wird. Dies erklärt die Unterschiede in Mengengerüst und Deliktsstruktur von PKS, StA- und StVerfStat. Zudem kann der Erfassungszeitraum eines Falles (und damit das Jahr seines statistischen Nachweises) in PKS, StA- und StVerf-Statistik wegen der jeweiligen Fallbearbeitungsdauer verschieden sein.

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