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3 Erinnerungsvermögen und Erinnerungsakte

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Innerhalb des Ganzen, das als Erinnerungsvermögen oder Gedächtnis bezeichnet wird, können wir zwischen einer Reihe von spezielleren Fähigkeiten und Leistungen differenzieren: sich etwas merken; eine frühere Erfahrung im Gedächtnis aufbewahren; eine früher erworbene Fertigkeit oder Gewohnheit nicht verlieren; sich eine frühere Erfahrung in Erinnerung rufen; eine früher erworbene Fertigkeit reaktivieren; etwas im Gedächtnis Bewahrtes erneut nutzen. Von der Erinnerung im Sinne eines Vermögens, einer Fähigkeit (dispositionaler Sinn), unterscheiden wir Erinnerungen im Sinne von datierbaren Ereignissen oder Akten (episodischer Sinn). Wenn wir etwa von jemandem sagen, er erinnere sich gerade an etwas, dann schreiben wir ihm eine Erinnerungsepisode zu. Die traditionelle Rede von Erinnerungsakten darf freilich nicht so verstanden werden, als wäre jedes Erinnern beabsichtigt; wie wir nur zu gut wissen, treten viele Erinnerungen unwillkürlich auf.

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