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4. Aktuelle Praxis nach den LHGen
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In Reaktion auf das die Nichtigkeit des HRG 2002 feststellenden Urteils des BVerfG[47] wurden die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren in § 44 HRG sodann konsequenterweise auf Bundesebene wieder sehr offen geregelt.[48] Dies entspricht heute der Idee der meisten aktuellen LHGe.[49] Je nach den Anforderungen der Stellen sollen neben Studium, pädagogischer Eignung und besonderer Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit
a) | zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, |
b) | zusätzliche künstlerische Leistungen oder |
c) | besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mehrjährigen beruflichen Praxis |
erforderlich sein. Im Hinblick auf den „Künstlerischen Qualifikationsweg“ kann auf die Ausführungen von Lynen im 3. Kapitel verwiesen werden.