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4. Aktuelle Praxis nach den LHGen

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In Reaktion auf das die Nichtigkeit des HRG 2002 feststellenden Urteils des BVerfG[47] wurden die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren in § 44 HRG sodann konsequenterweise auf Bundesebene wieder sehr offen geregelt.[48] Dies entspricht heute der Idee der meisten aktuellen LHGe.[49] Je nach den Anforderungen der Stellen sollen neben Studium, pädagogischer Eignung und besonderer Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit

a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen,
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mehrjährigen beruflichen Praxis

erforderlich sein. Im Hinblick auf den „Künstlerischen Qualifikationsweg“ kann auf die Ausführungen von Lynen im 3. Kapitel verwiesen werden.

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