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b) Berufspraktischer Qualifikationsweg (LHGe)

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Der nach wie vor existente berufspraktische Qualifikationsweg wird heute durch die LHGe weitestgehend wie bereits dargestellt geregelt.[54] Er ist keineswegs zu verwechseln mit der Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen außerhalb der Hochschule (= Variante des wissenschaftlichen Qualifikationsweges).

4. Kapitel Das Recht der (Universitäts-)ProfessorenII. Die Einstellungsvoraussetzungen für (Universitäts-)Professoren › 5. Stellenspezifische Einstellungsvoraussetzungen

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