Читать книгу DSGVO - BDSG - TTDSG - Группа авторов - Страница 255

4. Bestimmung der Hauptniederlassung im Falle eines Auftragsverarbeiters

Оглавление

431

Ebenfalls multinational aufgestellte Auftragsverarbeiter können sich auf die Hauptniederlassungs-Regelung berufen. Art. 4 Nr. 16 lit. b DSGVO bestimmt dabei, dass der Sitz der Hauptverwaltung des Auftragsverarbeiters in der EU stets auch als dessen Hauptniederlassung anzusehen ist.791 Wenn die Hauptverwaltung des Auftragsverarbeiters sich außerhalb der EU befindet, gilt die Niederlassung (innerhalb der EU) als Hauptniederlassung, in der die Verarbeitungstätigkeiten hauptsächlich stattfinden. Auch diese Formulierung legt nahe, dass auch im Falle von Auftragsverarbeitern jede im Auftrag durchgeführte Datenverarbeitung gesondert zu betrachten sein wird. Maßgeblich ist, wo der räumliche Schwerpunkt der Steuerung der Datenverarbeitung liegt.792

DSGVO - BDSG - TTDSG

Подняться наверх