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V.Franchisenehmer

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97Die bislang genannten, schon seit langem anerkannten Gruppen der Arbeitnehmerähnlichen sind um den Franchisenehmer zu ergänzen. Sowohl das BAG (AP Nr. 37 zu § 5 ArbGG 1979) als auch der BGH (BGHZ 140, 11) haben die Arbeitnehmerähnlichkeit dieser Vertriebspartner mit einer pauschalen Begründung bejaht (im Übrigen oben Rdnr. 56).

Arbeitsrecht

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