Читать книгу Öffentliches Finanzrecht - Henning Tappe - Страница 70

bb) Endgültige Einnahmeerzielung erforderlich

Оглавление

222

Sog. Zwangsanleihen bei den Bürgern sind keine Steuern. Eine rückzahlbare Abgabe dient nicht der Erzielung von Einkünften.[14] Die staatliche Einnahmeerzielungsabsicht setzt voraus, dass die Einnahmen dem Staat endgültig zufließen. Auf ersparte Zinsausgaben des Staates infolge der Zwangsanleihe kann ebenfalls nicht abgestellt werden, da es sich insoweit um ersparte Ausgaben und nicht um Einnahmen handelt.

Öffentliches Finanzrecht

Подняться наверх