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c) Soziale Zwecke

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Soziale Zwecke hat das BVerfG zutreffend für berücksichtigungsfähig bei der Gebührenbemessung erachtet. Soziale Gründe allein können allerdings richtiger Ansicht nach (Rn 279) nicht die Erhebung einer Gebühr oder eines Beitrags als solche (das „Ob“ der Abgabe) eigenständig rechtfertigen,[88] sondern nur eine ggf differenzierende Ausgestaltung der Gebühren- bzw Beitragstatbestände (das „Wie“ der Abgabe).

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Eine Staffelung der Kindergartengebühren nach dem Elterneinkommen ist demgemäß zulässig, „jedenfalls“ solange selbst die Höchstgebühr die anteiligen tatsächlichen rechnerischen Kosten der Einrichtung nicht übersteigt und in einem angemessenen Verhältnis zu der damit abgegoltenen Verwaltungsleistung steht.[89]

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Es spricht vieles dafür, die Obergrenze für die Höchstgebühr im Regelfall tatsächlich dort zu ziehen, wo diese die anteiligen rechnerischen Kosten übersteigen würde, da sonst der Gegenleistungszusammenhang für die finanzstärkere Gruppe von Abgabepflichtigen gelöst würde.[90] Gleichheitsrechtlich unproblematisch erscheint hingegen eine Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen für finanzschwächere Gruppen von Abgabepflichtigen.[91] Dabei darf der Gesetzgeber auch typisieren, sofern er den typischen Fall realitätsgerecht erfasst und abgrenzt.

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In diesen Fällen werden die wirtschaftlich stärkeren Gebühren- und Beitragsschuldner nicht über den ihnen entstehenden Vorteil hinaus belastet, während die infolge der Ermäßigung für die sozial schwächeren Abgabepflichtigen entstehenden Gebührenausfälle aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden. Eine solche Regelung ist vor dem Gleichheitssatz im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) gerechtfertigt. Insb kann ihr nicht entgegengehalten werden, dass Leistungsfähigkeitsgesichtspunkte ausschließlich bei der Bemessung von Steuern berücksichtigt werden dürften.[92]

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Soziale Zwecke spielen eine zentrale Rolle bei Sozialversicherungsbeiträgen, die aber keine Beiträge im engeren finanzrechtlichen Sinne darstellen (Rn 313).

Öffentliches Finanzrecht

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